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Seniorenbeirat der Stadt Ansbach

Der Ansbacher Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung aller Senioren in Ansbach und versteht sich als deren Sprachrohr. Er wurde am 1. Mai 1991 aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern als öffentliche kommunale Einrichtung gegründet. Er ist überparteilich und überkonfessionell; seine Mitglieder und deren Stellvertreter werden vom Stadtrat für eine Amtszeit von drei Jahren berufen und sind ehrenamtlich tätig.

Der Newsletter des Seniorenbeirats
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Der Seniorenbeirat ist in fünf Arbeitsgruppen gegliedert:

Aufgaben des Seniorenbeirats sind:

  • Vertretung der Interessen und Belange der älteren Bürger in der Öffentlichkeit und bei Behörden, gegenüber Politik und Verwaltung
  • Mitwirkung bei Planung und Umsetzung von Maßnahmen und Einrichtungen, die ältere Bürgerinnen und Bürger betreffen
  • Beratung des Stadtrates, seiner Ausschüsse, der Verwaltung, sowie von Verbänden und Kirchen in allen öffentlichen Angelegenheiten, welche die Interessen der älteren Menschen berühren
  • Einflussnahme bei der Verwirklichung von gesellschaftspolitischen Belangen
  • Förderung kultureller Anliegen
  • Information, Beratung und Unterstützung älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger
  • Erhaltung und Förderung der Selbstaktivität älterer Menschen
  • Schaffung von Möglichkeiten für Senioren, am öffentlichen Leben teilzunehmen
  • Die Vermittlung ehrenamtlicher Helfer, beispielsweise für Arztbesuche und Einkäufe („Helferbörse“),
  • Die Durchführung eigener Aktivitäten
  • und nicht zuletzt: Die Stärkung von Verbindungen zwischen den Generationen und das Wecken gegenseitigen Verständnisses

Der Seniorenbeirat besteht derzeit aus 26 Mitgliedern. Es sind Personen aus dem Stadtrat, der Ärzteschaft, den Wohlfahrtsverbänden sowie in der Altenarbeit erfahrene Seniorinnen und Senioren vertreten.

Weitere Informationen zum Seniorenbeirat können Sie dem dazugehörigen Faltblatt entnehmen:

Informationsblatt Seniorenbeirat (PDF, 7.7 MB)