Außerbetriebsetzung
Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden?
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
- evtl. Verwertungsnachweis
Kosten
Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung beträgt in der Regel 16,80 Euro.
Hinweise
Möchten Sie das gleiche Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen, so können die Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung für diesen Zweck reserviert werden. Die Reservierung erfolgt dann für die Dauer von 6 Monaten. Die Gebühr hierfür beträgt 2,60 Euro und wird bei der Wiederzulassung des Fahrzeuges erhoben.
Bei auswärtigen Kennzeichen müssen Sie diese Reservierung selbst umgehend, gesondert bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde beantragen.
Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Seit Januar 2015 ist es grundsätzlich möglich Fahrzeuge über das Internet abzumelden. Zu diesem Zweck sind bei allen Fahrzeugen, die seit 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, die Siegelplaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit einem verdecktem Sicherheitscode versehen. Diese Sicherheitscodes sind zum Zweck der internetbasierten Außerbetriebsetzung freizulegen und müssen bei der internetbasierten Abmeldung eingegeben werden.
Selbstverständlich können Sie Ihr Fahrzeug auch wie bisher direkt in der KFZ-Zulassungsstelle der Stadt Ansbach abmelden.