Außerbetriebsetzung
Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden?
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
- evtl. Verwertungsnachweis
Kosten
Die Gebühr hierfür beträgt in der Regel 7,80 Euro, zuzüglich 5,10 Euro bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises. Im Einzelfall können auch höhere Gebühren fällig werden.
Hinweise
Möchten Sie das gleiche Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen, so können die Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung für diesen Zweck reserviert werden. Die Reservierung erfolgt dann für die Dauer von 12 Monaten. Die Gebühr hierfür beträgt 2,60 Euro und wird bei der Wiederzulassung des Fahrzeuges erhoben.
Bei auswärtigen Kennzeichen müssen Sie diese Reservierung selbst umgehend, gesondert bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde beantragen.
Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Seit Januar 2015 ist es grundsätzlich möglich Fahrzeuge über das Internet abzumelden. Zu diesem Zweck sind bei allen Fahrzeugen, die seit 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, die Siegelplaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit einem verdecktem Sicherheitscode versehen. Diese Sicherheitscodes sind zum Zweck der internetbasierten Außerbetriebsetzung freizulegen und müssen bei der internetbasierten Abmeldung eingegeben werden.
Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist zur Identifizierung ein neuer Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion erforderlich, wobei Ausweisinhaber und Fahrzeughalter nicht identisch sein müssen. Die Bezahlung der Gebühr erfolgt mittels ePayment-System. Über die tatsächlich erfolgte Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wird der Fahrzeughalter postalisch von der Zulassungsbehörde informiert.
Selbstverständlich können Sie Ihr Fahrzeug auch wie bisher direkt in der KFZ-Zulassungsstelle der Stadt Ansbach abmelden.