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Baustelle, © Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu

Vergnügungsstättenkonzept

Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten für die Stadt Ansbach

Aufgrund vermehrter Anfragen zur Einrichtung von Spielhallen und Wettbüros insbesondere in zentralen Bereichen und an den Einfallstraßen der Stadt Ansbach hat der Stadtrat der Stadt Ansbach am 15.10.2013 beschlossen, ein Konzepts zur Steuerung von Vergnügungsstätten erarbeiten zu lassen.

In der Stadt Ansbach hat sich eine überdurchschnittliche Anzahl an Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, angesiedelt. Das Bestandsangebot liegt überwiegend im erweiterten Altstadtbereich, im Nahbereich der Fußgängerzone sowie in den gewerblich geprägten Bereichen. Als Gebietsstandorte sind Kerngebiete, Gewerbe- und Mischgebiete sowie Gemengelagen an stark frequentierten Hauptverkehrsstraßen beliebt.

Die Steuerung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen und Wettbüros) soll anhand eines Rahmenplanes für die Stadt Ansbach erfolgen. Das Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten für die Stadt Ansbach (2017) wurde durch das Büro Dr. Donato Acocella - Stadt - und Regionalentwicklung erarbeitet und als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB am 25.04.2017 im Stadtrat beschlossen. Dieses Konzept legt Bereiche fest, die gegenüber Vergnügungsstätten als empfindlich gelten und solche Bereiche, in denen Vergnügungsstätten zulässig sind, da sie eher unempfindlich gegenüber sogenannten Trading-Down-Effekten sind.

Das Konzept steht unter "Dokumente" zum Download bereit. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten gern zur Verfügung.