Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Zukunftschancen für 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche
Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II sind, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und ihnen bessere Lebens- und Entwicklungschancen eröffnen. Mit dem Bildungspaket können unter anderem Lernmaterialien und Förderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschusst werden. Eine qualifizierte Lernförderung kann ermöglicht werden, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen. Dies ist ein großer Schritt zu mehr Motivation, mehr Bildung und mehr Chancen für die Zukunft der Kinder.
Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern
• leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
• Sozialhilfe
• Wohngeld oder
• den Kinderzuschlag bekommen.
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen der Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten oder leistungsberechtigt nach § 2 AsylbLG sind, ist das Jobcenter nicht zuständig. Die kreisfreien Städte nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner. Von Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, nimmt die Familienkasse übergangsweise die Anträge entgegen.