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Grundstückseigentümer

Für Auskünfte über Grundstückseigentümer ist das örtliche Grundbuchamt zuständig.
Auskünfte aus dem Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann.

Wichtig: Grundbucheinsicht wird nicht telefonisch gegeben! Grundbuchblatt-Abschriften können nur schriftlich oder per Fax bestellt werden.