Abmarkung/Grenzregelung/ Lagepläne
Die Abmarkung wird grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen. Vermessungsanträge für Grundstücksvermessungen, Teilungsmessungen, Grenzwiederherstellungen, Grenzermittlungen oder Gebäudeeinmessungen sind beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ansbach (ehem. Vermessungsamt) zu stellen. Auch Lagepläne (Flurkartenausschnitte) können dort erworben werden.