Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Naturschutzgebiete (NSG)

Naturschutzgebiete sind Kernflächen des Naturschutzes, die zusammen mit den Nationalparken den strengsten rechtlichen Schutz genießen. Sie dienen der Erhaltung wildlebender Tiere und Pflanzen sowie der Entwicklung oder Wiederherstellung ihrer Lebensräume. Sie sollen zudem über naturgeschichtliche und landeskundliche Zusammenhänge informieren.

Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnungen von den höheren Naturschutzbehörden der Regierungen ausgewiesen. Diese sind auch zuständig für Befreiungen von den Verboten der Verordnung.

Im Stadtgebiet Ansbachs gibt es ein Naturschutzgebiet:

  • Scheerweihergebiet bei Schalkhausen