Kfz aus dem Ausland
Sie haben ein Fahrzeug im bzw. aus dem Ausland gekauft und möchten dieses zulassen?
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Papier
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief, falls ausgestellt (falls die Zulassungsbescheinigung Teil II/der Fahrzeugbrief bei Ihrer Bank hinterlegt ist, müssen Sie diese anfordern. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 10,20 Euro, um die Zulassungsbescheinigung an Ihre Bank zurückzusenden)
- Versicherungsbestätigung:7-stelllige alphanumerische eVB-Nummer
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- bei Gebrauchtfahrzeugen: ausländische Fahrzeugpapiere und evtl. Kennzeichenschilder
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmungserklärung und Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss
- bei Zulassung auf Firmen zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass der vertretungsbefugten Person
bei Erwerb innerhalb der EU benötigen Sie zusätzlich:
- bei Neufahrzeugen eine Umsatzsteuererklärung
- evtl. Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung
- evtl. Prüfbericht über Sicherheitsprüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
bei Erwerb außerhalb der EU benötigen Sie zusätzlich:
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- evtl. TÜV-Gutachten gem. § 21 StVZO
- immer Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung
Kosten
Die Gebühr hierfür beträgt in der Regel 30,60 Euro bis 62,50 Euro je nach Aufwand, zuzüglich der Kosten für die Kennzeichen. Im Einzelfall können auch noch höhere Gebühren fällig werden.
Hinweise
Als Neufahrzeug gilt ein Fahrzeug dessen Erstzulassung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt oder ein Fahrzeug, das nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat. Die Vorführung Ihres Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde kann erforderlich sein.