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Biber

Nachdem der Biber in Bayern im 19. Jahrhundert durch den Menschen ausgerottet worden war, ist er durch Neuansiedlungen in den 1960iger bis 80iger Jahren in Bayern wieder hei-misch geworden. Der derzeitige, fast flächendeckende Bestand in Bayern wird auf rund 6.000 Reviere mit 22.000 Tieren geschätzt. Auch das Stadtgebiet von Ansbach hat der Biber mit rund 20 Revieren besiedelt.

Insbesondere in ihren natürlichen Lebensräumen an Bächen oder Stillgewässern kann es durch Biberaktivtäten zu Konflikten mit menschlichen Landnutzungen und zu Schäden kommen. Diese Konflikte so weit möglich zu entschärfen und gleichzeitig einen günstigen Erhaltungszustand der bayerischen Biberpopulation sicherzustellen sind die Ziele des bayerischen Bibermanagements.

Die Fäden für das örtliche Bibermanagement laufen bei den unteren Naturschutzbehörden an den Kreisverwaltungsbehörden zusammen. Sie werden unterstützt von fachlich geschulten ehrenamtlich tätigen Biberberatern. Zudem gibt es für Nord- und Südbayern zwei Bibermanager, die bei schwierigen Fällen helfen.

Für die durch Biber entstandenen Schäden im Bereich der Land-, Teich- und Forstwirtschaft leistet der Freistaat Bayern freiwillige finanzielle Ausgleichszahlungen. Nach Schadensaufnahme durch die zuständige Behörde und den Biberberater wird der Schaden nach einer berechneten Ausgleichsquote im Folgejahr reguliert.

Falls die gängigen Lösungen nicht wirksam oder nicht zumutbar sind, sind Entnahmen von Bibern auf der Grundlage naturschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen, für die die untere Naturschutzbehörde zuständig ist, als letztes Mittel des Bibermanagements möglich. Eben-so sind Eingriffe in die Lebensstätte des Bibers wie die Beseitigung seiner Dämme verboten und bedürfen der Ausnahmegenehmigung durch die Naturschutzbehörde.