Versteigerung von Fundsachen
Die Aufbewahrungsfrist für abgegebene Fundgegenstände und Fahrräder beträgt sechs Monate. Lässt sich der Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht ermitteln und macht auch der Finder keinen Rückgabeanspruch geltend, geht der Gegenstand in das Eigentum der Stadt Ansbach über.
Das Bürgerbüro führt jährlich zwei öffentliche Versteigerungen durch. In der Regel finden diese im Foyer des Onoldiasaales, Nürnberger Str. 26 (Eingang Parkplatz Hofwiese) statt.
Für die nächste Versteigerung von Fundgegenständen und Fahrrädern steht derzeit noch kein Termin fest.
Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit gegen sofortige Bezahlung versteigert. Der Erteilung des Zuschlags geht ein dreimaliger Aufruf des Meistgebots voraus, der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.
Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Käufer über. Der gebotene Betrag muss sofort in bar bezahlt und die ersteigerten Gegenstände direkt mitgenommen werden.