Lieferzeiten in der Fußgängerzone
Anpassung der Lieferzeiten
Da aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Geschäfte in der Innenstadt nicht öffnen dürfen, wird die Regelung zu den Lieferzeiten in der Fußgängerzone angepasst. Das Be- und Entladen ist für die Dauer des Lockdowns ohne zeitliche Beschränkung möglich. Eine Erlaubnis zum Parken vor den Geschäften besteht allerdings nicht.
Für die Ansbacher Fußgängerzone gelten ansonsten folgende Lieferzeiten:
- 17:30 Uhr bis 10 Uhr
- zusätzlich am Johann-Sebastian-Bach-Platz, Montgelasplatz, Pfarrstraße und Martin-Luther-Platz von 13:30 Uhr bis 15 Uhr
Ausnahmegenehmigungen für Handwerker erhalten Sie im zuständigen Sachgebiet "Straßenverkehrswesen" im Amt für Bürgerservice und Ordnung.