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Dokumente zur Trauung

Im Standesamt Ansbach können alle in Ansbach gemeldeten Bürgerinnen und Bürger die Eheschließung anmelden. Dies kann frühestens 6 Monate vor dem Trautermin - am besten persönlich - erfolgen. Bitte vereinbaren Sie hierzu mit uns telefonisch einen Termin.

Die im folgenden genannten Unterlagen müssen dafür vollständig vorliegen. Ist einer der Partner persönlich verhindert, kann auch eine Vollmacht erteilt werden. Die Vorlage erhalten Sie im Standesamt Ansbach. 

Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass

2. Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages mit Hinweisen (nicht älter als sechs Monate im Geburtsort auszustellen)

Wenn Sie oder Ihr Verlobter nicht in Ansbach wohnen, freut sich das Standesamt Ansbach, wenn Sie in Ansbach heiraten möchten. Dazu wird folgendes benötigt (gilt auch für Personen, für die in der Einwoh-nermeldekartei eine generelle Auskunftssperre vermerkt ist):

3. Erweiterte Melderegisterauskunft des Hauptwohnsitzes (nicht älter als sechs Monate)

Für Personen, die bereits verheiratet waren:

4. Neu ausgestellte beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe (diese Urkunde erhalten Sie vom  Standesamt der letzten Eheschließung – darf nicht älter als sechs Monate sein). Wenn Sie mehr als einmal verheiratet waren, bitten wir Sie, auch für jede weitere Vorehe einen entsprechenden Nachweis mitzubringen (dürfen älter als sechs Monate sein).

Für Personen, die gemeinsame Kinder haben

5. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
    (mit Angabe der Vaterschaft; falls vorhanden: Sorgerechtserklärung)

Für ausländische Mitbürger

Ist ein Verlobter bzw. sind beide Verlobte ausländische/r Staatsangehörige/r muss das jeweilige ausländische Heimatrecht beachtet werden. Hierzu gibt Ihnen das Standesamt Ansbach gerne nähere Auskünfte. Die benötigten Unterlagen hängen u.a. vom jeweiligen Familienstand des Eheschließenden ab. Grundsätzlich sind alle ausländischen Urkunden im Original mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass Übersetzungen von in Deutschland zugelassenen vereidigten Übersetzern bzw. Dolmetschern gefertigt sein müssen. Eine Auswahl an Adressen können Sie unter www.justiz-dolmetscher.de finden.