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Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens unter Berücksichtigung des Entwicklungszustands für ein räumlich zusammenhängendes Gebiet (Bodenrichtwertzone), das nach Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt und für das im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt vorliegen. Er ist bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Auf Grundlage der Kaufpreissammlung werden die Bodenrichtwerte durch direkten oder indirekten Vergleich aus erzielten Kaufpreisen abgeleitet.

In Bayern werden die Bodenrichtwerte durch den zuständigen Gutachterausschuss in zweijährigem Turnus ermittelt und bis 30. Juni in einer Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte sollen der Öffentlichkeit einen Anhaltspunkt über das Bodenwertniveau vermitteln. Sie haben keine bindende Wirkung.

Auskunft über Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Ansbach können im Internet über das Bodenrichtwertinformationssystem Bayern (siehe Verlinkung) gebührenpflichtig abgefragt werden. Ab dem Bezugszeitpunkt 31. Dezember 2004 stehen diese zur Verfügung. Der Ausdruck eines Kartenausschnittes und der Erläuterungen ist möglich.

Gebühren:
Einzelauskunft 20,00 Euro (Mindestgebühr), Dauerauskunft 350,00 Euro

Darüber hinaus liegt die Bodenrichtwertkarte zur kostenlosen Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses aus. Eine telefonische Auskunftserteilung über Bodenrichtwerte kann nicht erfolgen.