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Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens unter Berücksichtigung des Entwicklungszustands für ein räumlich zusammenhängendes Gebiet (Bodenrichtwertzone), das nach Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt und für das im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt vorliegen. Er ist bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Auf Grundlage der Kaufpreissammlung werden die Bodenrichtwerte durch direkten oder indirekten Vergleich aus erzielten Kaufpreisen abgeleitet.

In Bayern werden die Bodenrichtwerte durch den zuständigen Gutachterausschuss in zweijährigem Turnus ermittelt und in einer Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte sollen der Öffentlichkeit einen Anhaltspunkt über das Bodenwertniveau vermitteln. Sie haben keine bindende Wirkung.

Auskunft über Bodenrichtwerte

Seit Anfang März 2026 stehen die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2024 kostenfrei als Online-Viewing im Portal BayernAtlas zur Verfügung.

Bodenrichtwertauskünfte zum Stichtag 01.01.2022 und früher können Sie kostenlos im Portal Boris Bayern abrufen. Eine amtliche Auskunft erhalten Sie gebührenpflichtig über den direkten Kontakt mit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Ansbach.

Darüber hinaus liegt die Bodenrichtwertkarte gebührenfrei zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses aus.