Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Seit dem 01.03.2020 schafft das Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Ziel ist es, dass die Fachkräfte gefunden werden, die Unternehmen dringend benötigen.
Dafür wurde in Bayern die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften vom Freistaat Bayern gegründet.
Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF)
Hausanschrift: Marienstraße 17 90402 Nürnberg
Postanschrift: Postfach 606 91511 Ansbach
Telefon +49 (0)911 2352-211
E-Mail: zsef@reg-mfr.bayern.de
Internetseite: www.zsef.bayern.de