Informationen für Verlierer
Ob Ihr verloren gegangener Gegenstand bereits abgegeben wurde können Sie in unserer Online-Suche abfragen. In der Regel dauert es ein paar Tage, mitunter auch mehrere Wochen, bis eine Fundsache im Bürgerbüro abgegeben wird.
Damit wir gezielt nach Ihrem Verlustgegenstand suchen können benötigen wir möglichst genaue Angaben über
- Verlustdatum, Verlustort
- Farbe, Größe, Marke, Typ, Gerätenummer
- Rahmennummer bei Fahrrädern
- Provider, IMEI, SIM-Karten-Nummer bei Handys
Sammelfunde von Schulen, Busunternehmen und Aquella sowie Schlüssel werden nicht einzeln erfasst. Bitte sprechen Sie in diesen Fällen persönlich bei uns vor.
Wenn aus der Fundsache Name und Adresse des Eigentümers hervorgeht oder sich diese Daten ermitteln lassen werden Sie automatisch von uns benachrichtigt. Sollten Sie nicht in Ansbach oder der näheren Umgebung wohnen wird die Fundsache an die für Sie zuständige Gemeindeverwaltung weitergeleitet.
Die Aufbewahrungsfrist für abgegebene Fundsachen beträgt sechs Monate. Lässt sich innerhalb dieser Frist kein Verlierer ermitteln und macht auch der Finder keinen Rückgabeanspruch geltend geht der Gegenstand in das Eigentum der Stadt Ansbach über und wird öffentlich versteigert.
Zur Abholung Ihres Verlustgegenstandes benötigen wir von Ihnen
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls das Anschreiben des Bürgeramtes
- bei Handys das Anschreiben des Providers, einen Eigentumsnachweis (Vertrag, Rechnung), eventuell Ladegerät
- bei Schlüsseln möglicherweise einen Vergleichsschlüssel
- bei Fahrrädern gegebenenfalls die Transportgebühr in Höhe von 30 Euro
Die Abholung durch Dritte ist nur mit Ausweis oder Reisepass, Vollmacht und Kopie des Ausweisdokumentes des Vollmachtgebers möglich. Minderjährige benötigen eine schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten.