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Reiserücktritt

Buchen ohne Risiko

Ein gebuchter Aufenthalt, ob Wochenende oder mehrwöchige Urlaubsreise, stellt nach der Buchungsbestätigung einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen. Tritt ein Gast einen gebuchten Aufenthalt nicht an, entsteht dem Gastgeber ein Schaden, weil das Quartier oft in Kürze der Zeit nicht weitervermietet werden kann. In diesem Fall ist der ausgebliebene Gast nach den Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages schadenersatzpflichtig.

Damit Sie vor solchen Risiken geschützt sind, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung über unseren Partner Hanse Merkur.

Ausführliche Informationen zum Angebot der Versicherungsgruppe Hanse Merkur finden Sie auf der Internetseite www.hmrv.de.

Eine Reiserücktrittversicherung mit der Hanse Merkur können Sie direkt hier abschließen: