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Auskunft aus dem Melderegister

Sie benötigen eine Auskunft aus dem Melderegister?

Jeder der in Ansbach gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönliches Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.

Einfache Melderegisterauskünfte dürfen nur noch erteilt werden, wenn Sie eine Erklärung abgeben, dass Sie die Daten weder zum Zwecke der Werbung noch des Adresshandels verwenden oder der Betroffene der Übermittlung der Daten für diesen Zweck zugestimmt hat. Eine derartige Zustimmung müssen Sie uns nachweisen.

Eine einfache Melderegisterauskunft über eine andere Person können Sie jetzt auch rund um die Uhr und tagesaktuell online über das Internet abrufen. Sie erhalten dabei Auskunft über folgende Daten:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • akademische Grade

Die Gebühr für eine elektronische Melderegisterauskunft über das Internet beträgt 8,00 Euro.

Einfache Melderegisterauskünfte erhalten Sie auch nach wie vor, wenn Sie persönlich oder schriftlich beim Bürgeramt anfragen.

Ein schriftliches Auskunftsersuchen kann allerdings nur beantwortet werden, wenn Sie die Auskunftsgebühr in Form einer Vorabüberweisung zahlen oder per Scheck oder bar beifügen. Für die Beantwortung einer schriftlichen Anfrage müssen Sie mit ungefähr 7 Tagen rechnen.

Die Gebühr beträgt bei persönlicher oder schriftlicher Anfrage 10,00 Euro für eine Auskunft, zuzüglich 0,80 Euro Portogebühren.

Bei rechtlichem oder berechtigtem Interesse (Nachweis erforderlich), kann auch eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister erteilt werden. Genauere Infos hierzu bitte mit dem Bürgerbüro abklären.

Die Gebühr hierfür beträgt je nach Aufwand 12,00 Euro bis 15,00 Euro zuzüglich 0,80 Euro Portogebühren.

Online-Melderegisterauskünfte für Power-User und Behörden

Für Institutionen (Firmen, Rechtsanwälte, Inkassodienste, Versicherungen usw.), die einfache Melderegisterauskünfte regelmäßig und in größerem Umfang in Anspruch nehmen (sog. Power-User) und Behörden (für Behördenauskünfte im Wege der Amtshilfe) gibt es jetzt die Möglichkeit Online (über das Internet) rund um die Uhr Melderegisterauskünfte einzuholen. 

Dabei werden gesonderte Vereinbarungen zur Nutzung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt monatlich, außer bei Behörden.