Mobilitätsticket
Die Stadt Ansbach gewährt seit 1. Januar 2016 Ansbacher Bürgerinnen und Bürger einen freiwilligen Zuschuss zu den Kosten von Monats- und Jahreskarten im Ansbacher Busverkehr.
Der Zuschuss wird nur für die Monats- und Jahreskarten gewährt, die über die Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH und ihre Verkaufsstellen erworben werden.
Fahrscheine für Fahrten, die über die Tarifstufe „Stadtverkehr Ansbach“ hinausgehen, können nicht gefördert werden.
Nach Vorlage der entsprechenden Fahrscheine beträgt der freiwillige Zuschuss pro Monat 15 Euro. Ebenfalls beschlossen wurde ein städtischer Zuschuss auf Jahrestickets in Höhe von 180 Euro.
Nach Vorlage der entsprechenden Fahrscheine werden die entstandenen Kosten halbjährlich im April und Oktober erstattet. Die Gewährung von Zuschüssen erfolgt entsprechend der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Nach Schluss des Haushaltsjahres stehen die Mittel gemeinhin nicht weiter zur Verfügung. Nachdem die Antragsfristen zum 1. April und 1. Oktober bestehen, erfolgt die Gewährung von Mitteln für Vorjahre regelmäßig nur für Anträge, die bis zum 1. April des auf das Vorjahr folgenden Jahres eingereicht werden.
Für Fragen zum Mobilitätsticket wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter in der Kämmerei. Telefon: 0981 51-213. Hier finden Sie einen Antrag auf Zuschuss für Monats- und Jahreskarten im Ansbacher Busverkehr.
Hinweis zum E-Ticket
Zur Abrechnung des E-Tickets sind neben dem Vertragsabschlussschreiben des VGN bzw. der Verkehrsbetriebe die entsprechenden Zahlungsnachweise vorzulegen.
Hinweis zum 49-Euro-Deutschland-Ticket:
Es wird kein Zuschuss für das 49-€-Ticket gewährt, denn dieses Ticket soll in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland gelten, also im Bahn-Regionalverkehr, in Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen. Der freiwillige Zuschuss wird ausschließlich für Monats- und Jahreskarten im Tarifbereich D beziehungsweise D 760 (Busverkehr Stadt Ansbach) gewährt.