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Inklusionsbeauftragte

Die Kommunen haben sich verpflichtet, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu identifizieren und abzubauen sowie die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten. Die kommunale Beauftragte für Inklusion vpn Menschen mit Behinderung stellt dabei ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den kommunalen Entscheidungs- und Beratungsgremien dar.

Die Beauftragte für Inklusion:

  • ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderungen für alle Fragen zum Themenbereich, sie hat dabei eine Lotsen- und Wegweisefunktion

  • erstellt Informationsmaterialien und führt Informationsveranstaltungen durch

  • leistet Öffentlichkeitsarbeit

  • stärkt die zivilgesellschaftlichen Gremien und Netzwerke

  • arbeitet mit in Arbeitskreisen

  • erstellt und arbeitet mit an Konzepten zur Inklusion und Barrierefreiheit für die Verwaltung und die Kommune

  • gibt Stellungnahmen zu Bauvorhaben ab

  • erstellt Stellungnahmen, Empfehlungen und Anträge für Ausschüsse und den Stadtrat
  • Leitung des Arbeitskreises Teilhabe

Verwaltungsintern arbeiten die verschiedenen Fachbereiche eng zusammen um gemeinsam die Belange von Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Insbesondere in den Bereichen:

  • Stadt-, Verkehrs-, Bauplanung,

  • Sozialplanung, Gesundheitsplanung,

  • Kinder- und Jugendhilfeplanung,

  • Planung von Wohnraum,

  • Planung im Bereich der Schulen und Kindergärten

Persönliche Beratung:

Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Gespräch einen Termin. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Wir leisten keine Rechtsberatung.

Das Büro der Inklusionsbeauftragten kann mit Rollstuhl bzw. Rollator oder Kinderwagen erreicht werden.

Sie benötigen Hilfestellung für die Umseitzung eines Beratungsgesprächs? Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.