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Gewerbezentralregisterauszug

Sie benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?

Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Sie können den Antrag bei der Meldebehörde stellen, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Sie müssen den Antrag auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges grundsätzlich persönlich beim Bürgeramt stellen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Sollten Sie den Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, wird dieser der Behörde unmittelbar zugesandt. Hierfür müssen Sie den Verwendungszweck für den Gewerbezentralregisterauszug sowie die Postadresse der anfordernden Behörde bei der Antragstellung angeben.

Falls Sie aus besonderem Grund, wie zum Beispiel Krankheit, nicht in der Lage sind, bei uns persönlich vorzusprechen, so haben Sie auch die Möglichkeit, den Gewerbezentralregisterauszug mit unserem Online-Antrag Gewerbezentralregisterauskunft zu beantragen.

Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Gewerbezentralregisterauszuges sind etwa 10 bis 14 Tage zu veranschlagen.
Die Gebühr für die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.