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Baustelle, © Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Ansbach

Allgemeines

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind bereits im Jahr 1960 bundesweit aufgrund des damals geltenden Baugesetzbuches mit dem Ziel geschaffen worden, den Grundstücksmarkt für die Bevölkerung transparent zu gestalten.

Im Freistaat Bayern sind diese aufgrund der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Bayerische Gutachterausschussverordnung - BayGaV) dezentral organisiert. Hier sind 25 Gutachterausschüsse bei den kreisfreien Städten und 71 Gutachterausschüsse bei den Landratsämtern mit der Erfüllung der im Baugesetzbuch (BauGB) und der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) formulierten Aufgaben als unabhängiges, neutrales und selbständiges Sachverständigengremium gebildet worden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Ansbach ist für folgende Gemarkungen örtlich als auch sachlich zuständig: Ansbach, Bernhardswinden, Brodswinden, Claffheim, Elpersdorf bei Ansbach, Eyb, Hennenbach, Neuses bei Ansbach und Schalkhausen.

Zusammensetzung des Gutachterausschusses

Der Gutachterausschuss besteht aus den Vorsitzenden und ehrenamtlichen, nicht bei der Stadt Ansbach beschäftigten Gutachtern. Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf vier Jahre und kann verlängert werden.

Bei den Mitgliedern des Gutachterausschusses handelt es sich um Fachleute aus den Bereichen Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Land- und Forstwirtschaft, Vermessungswesen sowie Steuer- und Finanzwesen. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und langjährigen Erfahrung verfügen sie über besondere Sachkenntnisse auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses 


Zur Erfüllung seiner Obliegenheiten bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Diese ist bei der Stadt Ansbach im Sachgebiet Vermessung und Geoinformation angesiedelt.

Die Geschäftsstelle stellt allgemein das Bindeglied zum Bürger dar und ist somit erster Ansprechpartner für Interessierte und Sachverständige. Sie führt die Kaufpreissammlung, bereitet die Beratungsgrundlagen für den Gutachterausschuss vor, arbeitet die Bodenrichtwertkarten aus, erstellt Grundstücksmarktberichte, erteilt Auskünfte und übernimmt die Verwaltungsaufgaben des Gutachterausschusses.