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Anforderung von standesamtlichen Urkunden

Bürger, die keine Möglichkeit haben, Urkunden persönlich beim Standesamt abzuholen, können diese über den Onlineservice des Standesamtes Ansbach anfordern. Der Antragssteller kann entscheiden, ob er die Urkunde beim Standesamt Ansbach abholen möchte oder diese zugestellt werden soll.

Online-Urkundenanforderung

Über die Online-Urkundenanforderung in der Randspalte können folgende Dokumente ausgestellt werden:

• Geburtsurkunden
• internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden (zur Verwendung im Ausland)
• beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister
• Lebenspartnerschaftsurkunden

Gebühren & Bezahlung

Die Bezahlung der gewünschten Urkunde/n kann nur per Lastschrift bzw. Giropay erfolgen. Der Auftrag erlischt, sofern die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragsstellung eingegangen ist.

Gebühren:

• pro Urkunde 12 Euro
• pro beglaubigte Abschrift 12 Euro

Voraussetzung der Antragssteller

Das Standesamt ist für die Führung von Personenstandsregistern für den Bereich der kreisfreien Stadt Ansbach zuständig. Seit der Reform des Personenstandsgesetzes zum 01. Januar 2009 kann das Standesamt Ansbach nur noch Urkunden aus Personenstandbüchern ausstellen, die zum Anforderungszeitpunkt nicht älter sind als...

• 30 Jahre für das Sterberegister
• 80 Jahre für das Eheregister
• 110 Jahre für das Geburtenregister.

Noch ältere Registerjahrgänge sind im städtischen Archiv (Karlsplatz 7/9) aufbewahrt.