Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Angebotsbebauungsplan Nr. 74 "Entwicklung des ehemaligen Schlachthofgeländes an der Naglerstraße"
Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Ansbach hat in seiner Sitzung vom 09. Juni 2026 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und den Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu oben genanntem Bebauungsplan gefasst.
Durch den Bebauungsplan sollen Brachflächen in der Naglerstraße Ansbachs wieder einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
Die Beteiligung wird im Zeitraum von Dienstag, den 23. Juni bis einschließlich Freitag, den 24. Juli 2026 durchgeführt. In diesem Zeitraum sind die Unterlagen zum Verfahren auf dieser Internetseite der Stadt Ansbach eingestellt (s.h. Dokumente). Zusätzlich können die Unterlagen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (Mo – Fr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, Nürnberger Str. 32, 3. OG, Kopierraum, auf dem Informationsterminal eingesehen werden. Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung besteht innerhalb des oben genannten Zeitraumes unter bauleitplanung@ansbach.de, 0981/ 51 – 467 und -377 oder persönlich im Amt für Stadtentwicklung in den Zimmern Nr. 3.06 und 3.05.
