Geschützte Landschaftsbestandteile
Als geschützte Landschaftsbestandteile sind per Rechtsverordnung Teile der Kulturlandschaft ausgewiesen, die von besonderer Bedeutung für den Biotopverbund oder das Orts- oder Landschaftsbild sind. Typische Beispiele sind Feldgehölze, Hutungen oder Feuchtwiesen.
Zuständig für die Ausweisung hierfür sind die Unteren Naturschutzbehörden bei Gebieten bis 10 ha Fläche und die Höheren Naturschutzbehörden bei Schutzobjekten über 10 ha.
Die Pflege und Betreuung der einzelnen Objekte liegt in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern oder kreisfreien Städten.
Die geschützten Landschaftsbestandteile im Stadtgebiet von Ansbach:
- Heide an der Gumbertushütte
- Hutungsfläche am Neudorfer Mühlrangen
- Gehölze und Magerrasen östlich von Steinersdorf
- Hecken östlich von Dornberg
- Tal mit Bachlauf und Teichen südwestl. des Reiterzentrums
- Wald und Halbtrockenrasen nördlich der Rangauklinik Ansbach
- Bach mit Laubmischwald zwischen Egloffswinden und dem Koderweiher
- Lindenallee am Weinberg
- Hecken mit Alteichen bei Kammerforst
- Eichenhain an der B 14 bei Obereichenbach
- Wald mit Huteiche bei Obereichenbach
- Klingenweiher
- Eichendamm in Brodswinden
- Feldgehölz mit wasserführendem, ehemaligem Hohlweg südöstlich von Bernhardswinden
- Teich mit Bachlauf südlich von Bernhardswinden
- Hutungsflächen bei Dombach im Loch
- Feuchtflächen bei Mittelbach
- Brücklersweiher nördlich des OT Höfen
- Dombachweiher
- Eichenhain bei Untereichenbach
- Silberweidenallee bei Dornberg