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Umwelt, © candy1812 - Fotolia

Luftreinhalteplan der Stadt Ansbach

Am 28. Dezember 2004 wurde der Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Stadt Ansbach vom Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) in Kraft gesetzt. Wegen der in 2006 erneut aufgetretenen Überschreitung des so genannten PM10-Feinstaub-Tagesgrenzwertes wurde die Regierung von Mittelfranken beauftragt, zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) und der Stadt Ansbach gemäß Paragraph 47 Absatz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) den Entwurf der ersten Fortschreibung des Luftreinhalte- und Aktionsplans für die Stadt Ansbach zu erstellen, mit dem Ziel eine weitere Verbesserung der Luftqualität zu schaffen. Laut der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist die Belastung durch Feinstaubpartikel auf 50 μg/m³ im Tagesmittelwert begrenzt. Pro Jahr sind 35 Überschreitungen sind zulässig.

Fortschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat am 6. August 2009 die erste Fortschreibung des Luftreinhalte- und Aktionsplanes der Stadt Ansbach in Kraft gesetzt. Die Inkraftsetzung wurde im Bayerischen Staatsanzeiger vom 14. August 2009 bekannt gegeben. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, der Verfahrensablauf, der fortgeschriebene Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Stadt Ansbach und der Anhang 8.6 (Immissionsmessungen des LfU in Ansbach) können unter Downloads als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

Im Zeitraum vom 17. September 2007 bis 16. September 2008 wurden darüber hinaus in Ansbach an sechs verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Luftschadstoffe gemessen. Den Messbericht des Bayerischen Landesamtes für Umwelt finden Sie ebenfalls unter Downloads.