Immobilienmakler; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Kurzbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume (Immobilienmakler) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 07.01.2020
Stand: 07.01.2020
Online Verfahren
Online-Antragstellung für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO - IHK für München und Oberbayern
Wenn Sie als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden möchten, können Sie bei der IHK für München und Oberbayern die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis/e online beantragen.
Wenn Sie als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden möchten, können Sie bei der IHK für München und Oberbayern die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis/e online beantragen.