Führerschein; Beantragung der Teilnahme am "Begleiteten Fahren mit 17"
Kurzbeschreibung
Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 24.10.2019
Stand: 24.10.2019
Verfahrensablauf
Neben dem Antrag auf Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE muss ein Zusatzantrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisse der Klassen B und/oder BE nach den Regelungen für das begleitete Fahren gestellt werden.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis erhält man zunächst die sog. Prüfungsbescheinigung.
Mit Erreichen des Mindestalters der Klasse B oder BE von 18 Jahren händigt die Fahrerlaubnisbehörde schließlich (auf Antrag) den allgemeinen Karten-Führerschein aus.