Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
Kurzbeschreibung
Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach):
- Gewerbeummeldung
Sie können Ihre Gewerbeummeldung online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.
Beschreibung
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
- den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
- Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
- An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Fristen
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Formulare
- Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt. - Gewerbeummeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht - § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung - § 38 Gewerbeordnung (GewO)
Überwachungsbedürftige Gewerbe - § 55c Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht - Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 04.12.2024
Stand: 04.12.2024