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Ehrenbürger der Stadt Ansbach

Die Stadt Ansbach zeichnet Persönlichkeiten, die sich in besonderer Art und Weise um Ansbach verdient gemacht haben, mit dem Ehrenbürgerrecht aus. Dabei muss der zum Ehrenbürger ernannte nicht zwingend ein Bürger der Stadt Ansbach sein. Allerdings muss die Ehrung zu Lebzeiten des Ausgezeichneten geschehen. Eine posthume Aberkennung, z. B. bei ausgezeichneten Personen der NS-Zeit, ist nicht möglich, da eine Ehrenbürgerwürde bereits mit dem Tod erlischt. Beschränkend wirkt zudem, dass gleichzeitig höchstens fünf lebende Persönlichkeiten Ehrenbürger der Stadt sein können.

Aktuelle Ehrenbürger und Ehrenbürgerinnen

  • Hans Maurer (* 1933)
  • Gretl Schneider (* 1931)
  • Carl-Dieter Spranger (* 1939)
  • Klaus Dieter Breitschwert (*1943)
  • Friedrich Hilterhaus (*1940)