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17.11.2023

Weihnachtsaktion: Berechtigte können sich für Auszahlungen der Fonds Kinder und Bürger in Not melden

Auch in diesem Jahr werden Ansbacher Bürgerinnen und Bürger mit Geldern aus den Stiftungen „Kinder in Not“ und „Bürger in Not“ in der Weihnachtszeit unterstützt. Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, erhalten vor den Weihnachtstagen im Rahmen der „Weihnachtsaktion“ der beiden Fonds eine Überweisung.

Die Empfehlungen für die Auszahlungen kommen, wie auch schon in den vergangenen Jahren, aus dem Sozialamt der Stadt Ansbach und dem Jobcenter. Bis zum 1. Dezember 2023 können sich Menschen noch bei diesen beiden Ämtern für die Weihnachtsaktion melden. Berechtigt sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ansbach, die Wohngeld, Sozialhilfe oder Bürgergeld empfangen. Dazu zählt unter anderem die Grundsicherung im Alter, für Menschen mit dauerhafter Erwerbsminderung oder für Arbeitssuchende. Besonders den betroffenen Kindern möchte die Stadt Ansbach mit der Weihnachtsaktion eine Weihnachtsfreude bereiten.

Im Jahr 2022 wurden im Rahmen der traditionellen Weihnachtsaktion insgesamt 33.095 Euro an Ansbacherinnen und Ansbacher aus vier Töpfen ausgezahlt. Dazu zählen neben den Fonds „Bürger in Not“ und „Kinder in Not“ die „Bernhard Endres’sche Stiftung“ und die „Gedächtnisstiftung Leonhard, Babette und Karoline Schabesberger“. Besonders den betroffenen Kindern möchte die Stadt Ansbach mit der Weihnachtsaktion eine Weihnachtsfreude bereiten.