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04.10.2023

Update: Kurzfristige Beantragung der Briefwahlunterlagen

Das Wahlamt der Stadt Ansbach macht für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 auf die Postlaufzeiten bei der Briefwahl aufmerksam. Ab Mittwoch den 4. Oktober 2023 stellt die Deutsche Post AG wegen der Postlaufzeiten einen Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen nicht mehr sicher.

Kurzfristige Beantragung - Unterlagen persönlich abholen
Stimmberechtigten, die noch kurzfristig Briefwahlunterlagen beantragen wollen, raten wir, aus diesem Grund, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt in der Nürnberger Straße 32 bis Freitag, den 6. Oktober 15 Uhr direkt abzuholen. Ein rechtzeitiger Zugang auf dem Postweg kann nicht mehr garantiert werden. Eine Wahl ist auch direkt vor Ort möglich.

Unterlagen noch nicht erhalten – persönliche Abholung im Wahlamt
Bürgerinnen und Bürgern, die Briefwahl beantragt und noch keine Unterlagen erhalten haben, empfehlen wir, bis spätestens 7. Oktober, 12 Uhr, beim Wahlamt persönlich vorbei zu kommen, um den Sachverhalt aufklären zu können. Hierfür ist keine Terminvereinbarung notwendig. Insbesondere Stimmberechtigte, deren Briefwahlantrag schon mehr als 6 Tage zurückliegt, werden gebeten, sich frühzeitig zu melden.

Öffnungszeiten des Wahlamtes
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags verlängerte Öffnungszeiten von 8 bis 15 Uhr.

Für nicht erhaltene Briefwahlunterlagen beziehungsweise erkrankte Personen hat das Wahlamt am Samstag, den 7. Oktober von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Rücksendung des roten Wahlbriefs
Briefwählerinnen und Briefwähler, die ihren roten Wahlbrief ausgefüllt über die Deutsche Post AG versenden möchten, sollten dies spätestens drei Tage vor dem Wahltag veranlassen, um einen rechtzeitigen Eingang beim Wahlamt sicherstellen zu können. Alternativ können die Wahlbriefe direkt in die Briefkästen des Wahlamtes in der Nürnberger Straße 32 geworfen werden.