Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
29.09.2023

Softwarefehler beim Versand der Briefwahlunterlagen im Stadtgebiet Ansbach

Aufgrund von Fehlern in der Software, welche der Stadt Ansbach durch einen Dienstleister zur Verfügung gestellt wird, wurden einige Briefwahlunterlagen im Stadtgebiet Ansbach nicht verschickt und wenige Bürgerinnen und Bürger haben die Briefwahlunterlagen doppelt erhalten. Vergleichbare Fehler sind auch in anderen Kommunen aufgetreten.

Vorgehen bei nicht erhaltenen Briefwahlunterlagen
Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, stehen zwei Möglichkeiten offen:

  • Die Wahlberechtigten können ein formloses Schreiben erstellen, welches bestätigt, dass die Unterlagen nicht eingegangen sind und dieses per E-Mail, postalisch oder per Fax an das Wahlamt senden. Es ist ausreichend, wenn dieses Dokument abfotografiert oder eingescannt wird. Wichtig ist jedoch, dass es von der wahlberechtigten Person im Original unterschrieben ist.
  • Zudem ist es möglich, während der Öffnungszeiten persönlich beim Wahlamt vorzusprechen, um schriftlich zu bestätigen, dass die Unterlagen nicht eingegangen sind. Hierbei können die Briefwahlunterlagen direkt mitgenommen werden. Ebenso ist eine Wahl direkt vor Ort möglich.

Vorgehen bei doppelt erhaltenen Briefwahlunterlagen
Die doppelt erhaltenen Wahlunterlagen werden vom Wahlamt für ungültig erklärt. Automatisch erhalten alle betroffenen Wähler umgehend postalisch neue Briefwahlunterlagen. Alle ungültigen Wahlscheine werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Das Wahlamt ist verpflichtet darauf hinzuweisen, dass eine doppelte Stimmabgabe einen verfolgbaren Straftatbestand erfüllt.

So erreichen Sie uns
Für Fragen zu den Briefwahlunterlagen und zur Wahl im Allgemeinen steht das Wahlamt der Stadt Ansbach, Nürnberger Straße 32, vor Ort sowie unter den Telefonnummern 0981 51-432 und -510, per E-Mail an wahlen@ansbach.de oder per Fax an 0981 51-288 zur Verfügung.  Die Stadt Ansbach bittet um Entschuldigung für entstandene Unannehmlichkeiten und bedankt sich bei den Wahlberechtigten für ihre Mithilfe.