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22.12.2023

Kein Silvester-Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen oder brandempfindlichen Gebäuden

Bunte Raketen und laute Böller gehören für Viele zu Silvester dazu. Die Stadt Ansbach weist daraufhin, dass nach Sprengstoffrecht Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie zum Beispiel Fachwerkhäusern, nicht abgefeuert werden darf. 

Dies betrifft in Ansbach unter anderem den gesamten Altstadtbereich (genaue Abgrenzung siehe Karte). Die Stadt bittet aus Rücksicht auf Rettungskräfte, die ein erhöhtes Einsatzaufkommen haben, auf aus Kriegsgebieten Geflüchtete und (Haus-)Tiere, auf Pyrotechnik zu verzichten.

Generell darf Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar durch Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Bevölkerung wird gebeten, die Überreste der Raketen und Böller zu entsorgen und damit einen Beitrag für sichere und saubere Straßen zu leisten.