10.08.2023
Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan
Ab sofort und bis zum 30. September 2023 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen. Diese fließt dann in den bayernweiten Lärmaktionplan (LAP) ein. Ziel des LAPs ist es - nach Angaben der Regierung von Oberfranken, die mit der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt ist - vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärm zu schützen.
Den Onlinefrage bogen dazu finden Sie auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de