Kirchenaustritt
Sie beabsichtigen, aus einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, auszutreten. Das Standesamt in Ansbach ist für alle Personen zuständig, die ihren Wohnsitz in der kreisfreien Stadt Ansbach haben. Bitte sprechen Sie hierzu persönlich im Standesamt Ansbach vor und bringen Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Die Gebühr beträgt 35 € (incl. Ausstellung einer Bescheinigung). Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist möglich.
Wichtige Hinweise
Bei Abgabe Ihrer Austrittserklärung sind folgende Angaben erforderlich:
- Taufort (freiwillige Angabe)
- Angaben zur aktuellen bzw. letzten Eheschließung (ggf. Vorlage einer Eheurkunde)
Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief ist nur wirksam, wenn Ihre Unterschrift von einem Notar öffentlich beglaubigt oder die Erklärung selbst notariell beurkundet wurde.
Mit dem Tag der Entgegennahme Ihrer Austrittserklärung durch das zuständige Standesamt ist Ihr Kirchenaustritt wirksam geworden. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.