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Reisepass

Sie möchten einen Reisepass beantragen?

Der elektronische Reisepass, kurz „e-Pass“, enthält in der vorderen Passdecke einen kontaktlosen Chip, in dem die Daten der maschinenlesbaren Zone einschließlich einer digitalisierten Version des Lichtbildes sowie der Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Merkmal gespeichert sind.

Auf Ihren Wunsch werden auch für Ihre Kinder Reisepässe ausgestellt, die ab einem Alter von 6 Jahren bei Antragstellung auch digital gespeicherte Fingerabdrücke enthalten.

Antragstellung

Sie benötigen:

  • Ihren alten Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburts- oder Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch

  • ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein halbes Jahr (schwarzweiß oder farbig), in der Größe 45 mm x 35 mm, Abbildung ohne Kopfbedeckung

  • das persönliche Erscheinen ist auch bei Kindern zwingend erforderlich

  • der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt, die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei circa 3 Wochen

  • die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss oder Negativattest, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgeerklärung vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen, Kopien sind ausreichend.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich.

Expresspass

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Reisepasses beträgt circa 3 Wochen. Wird der Reisepass bereits früher benötigt, so muss ein Reisepass im Express-Verfahren beantragt werden (zusätzliche Gebühr 32,00 Euro).

Die Bearbeitungszeit eines Express-Reisepasses beträgt 3 Arbeitstage.

Vorläufiger Reisepass

Nur wenn auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Express-Passes aus Zeitgründen ausscheidet, kann ein vorläufiger Reisepass mit der Gültigkeitsdauer bis zu 1 Jahr sofort ausgestellt werden. Die Eilbedürftigkeit ist in diesem Fall durch Vorlage geeigneter Belege (Buchungsunterlagen, Flugticket etc.) nachzuweisen.
Sonstige erforderliche Unterlagen: siehe Antragstellung.

48-Seiten-Pass für Vielreisende

Vielreisende können einen Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten gegen eine zusätzliche Gebühr (22,00 Euro) beantragen.

Gebühren 

Reisepass 70,00 €
Reisepass (unter 24 Jahren) 37,50 €
Expresspass 32 Seiten 102,00 €
Expresspass 32 Seiten (unter 24 Jahren) 69,50 €
Expresspass 48 Seiten 124,00 €
Expresspass 48 Seiten (unter 24 Jahren) 91,50 €
48-Seiten-Reisepass 92,00 €
48-Seiten-Reisepass (unter 24 Jahren) 59,50 €
vorläufiger Reisepass 26,00 €

Verlust eines Reisepasses

Den Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden. Sollten Sie kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzen, so müssen Sie umgehend ein neues Ausweisdokument im Bürgeramt der Stadt Ansbach beantragen. Für die Neuausstellung eines Reisepasses benötigen Sie ein amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Führerschein etc.) oder eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Wiederauffinden eines Reisepasses

Auch das Wiederauffinden eines verloren gemeldeten Reisepasses müssen Sie unverzüglich bei der Passbehörde melden. Falls Sie zwischenzeitlich einen neuen Reisepass beantragt haben, müssen Sie den wiederaufgefundenen Reisepass sofort im Einwohnermeldeamt der Stadt Ansbach abgegeben.

Namensänderung

Falls sich während der Gültigkeitsdauer Ihr Name ändert (zum Beispiel durch Eheschließung), wird Ihr Reisepass dadurch ungültig.

Aushändigung

Bei der Beantragung haben Sie ein Schreiben mit der Nummer Ihres beantragten Reisepasses erhalten. Damit können sie online den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses einsehen. Zum Abholen des neuen Reisepasses müssen Sie den alten Reisepass zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen. Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Einreisebestimmungen

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin: Länderinfos des Auswärtigen Amtes.

Wir weisen vorweg darauf hin, dass in manchen Ländern (zum Beispiel USA) zur visumfreien Einreise ein vorläufiger Reisepass nicht anerkannt wird!