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An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes

Sie sind in Ansbach zu-, weg- oder umgezogen?
Bitte beachten Sie auch die "Aktuellen Informationen“ zum Meldewesen!

An- und Ummeldungen können aufgrund der Regelungen im Bundesmeldegesetz nicht mit einem künftigen Datum erfolgen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer geplanten Ummeldung.

Wohnsitzan- oder -ummeldung im Bürgerbüro

Wenn Sie den Onlinedienst Anmeldung und Ummeldung nicht nutzen können, vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bürgerbüro der Stadt Ansbach

An- und Ummeldung im Bürgerbüro

Wenn Sie nach Ansbach zugezogen oder in Ansbach umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen persönlich anmelden. 

Hier können Sie einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren

Sie benötigen:


Bei Familien (Ehepaare, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen und/oder Reisepässen der anderen Familienmitglieder vorspricht.
Bei nichtehelichen Kindern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht von getrennt lebenden Eltern ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig. Sollten hierbei Probleme auftauchen, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt.
Lebenspartner, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können sich gegenseitig bei der Anmeldung vertreten. Bitte legen Sie hierzu Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde vor.

Bei der Anmeldung eines Nebenwohnsitzes gelten die obigen Ausführungen. Zu beachten ist aber, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz dort anmelden müssen, wo Sie sich überwiegend aufhalten. Im Zweifelsfall ist die Meldebehörde berechtigt eine taggenaue Auflistung Ihrer Aufenthaltszeiten von Ihnen zu verlangen.


Anmelden oder Ummelden über den Online-Dienst

Sparen Sie sich den Weg zum Bürgeramt und erledigen Sie Ihre An- oder Ummeldung bequem von Ihrem neuen Zuhause aus.

Was benötige ich?

- einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN
- Wohnungsgeberbescheinigung von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter (oder der Person, die Ihnen die Nutzung der Wohnung gestattet). Wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der neuen Wohnung sind, benötigen Sie keine Wohnungsgeberbestätigung.
- Nutzerkonto (BundID)
- Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder USB-Kartenlesegerät
- die AusweisApp für Smartphone, Tablet oder PC

Zur Erkärung “BundID erstellen"

Zum Online-Dienst Wohnung anmelden oder ummelden

Sie können den Online-Dienst Anmelden oder Ummelden nicht nutzen?

Wenn Sie nach Ansbach zugezogen oder in Ansbach umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen persönlich beim Bürgerbüro anmelden.

Hier können Sie einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren

Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden
  • Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters über den Einzug in die Wohnung

Welche Fristen muss ich einhalten?

Nach Einzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an- oder ummelden. An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Ansbach anmelden.

Die An- oder Ummeldung kann frühestens am Tag des Einzugs erfolgen.

Wie funktioniert der Online-Dienst

1) Auf dem Serviceportal „gemeinsam online“ loggen Sie sich mit dem Nutzerkonto ein, das Sie verwenden möchten und authentifizieren sich mit Ihrem Online-Ausweis und der AusweisApp. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.
2) Sie geben die Informationen zu Ihrer neuen Wohnung an und laden Ihre Wohnungsgeberbescheinigung hoch.
3) Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgeramt steht Ihre Meldebestätigung im Online-Dienst zum Download bereit. Nun können Sie über den Online-Dienst die auf dem Ausweis gespeicherte Anschrift aktualisieren.
4) Der neue Adressaufkleber kommt per Post. Sie müssen ihn nur noch auf Ihr Ausweisdokument kleben.

Zum Online-Dienst Wohnung anmelden oder ummelden

Wie lange dauert die Bearbeitung?

- Die Eingabe Ihrer Daten dauert ungefähr zehn Minuten.
- Danach nimmt die Prüfung Ihrer Daten durch die Meldebehörde wenige Werktage in Anspruch.
- Ihren Adressaufkleber erhalten Sie in der Regel innerhalb von drei bis fünf Tagen mit der Post zugestellt.

Anmelden oder Ummelden über den Online-Dienst

Über den Online-Dienst können Sie derzeit ausschließlich die Meldung Ihrer Hauptwohnung erledigen. Personen, die in Ansbach ihre Nebenwohnung melden möchten (zum Beispiel Studierende), benötigen einen Termin vor Ort.

Zum Online-Dienst Wohnung anmelden oder ummelden

Termin vor Ort online buchen

Ich habe die PIN meines Online-Ausweises vergessen, was tun?

Ich habe den Adressaufkleber verlegt

Keine Sorge. Ihre Anmeldung gilt, sobald Ihre Meldeadresse aktualisiert worden ist und Ihnen die Meldebestätigung im Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird.
Ist die Aktualisierung Ihres Ausweises per Online-Dienst und Online-Ausweisfunktion erfolgt (Überschreiben des Chips im Personalausweis mit Ihrer neuen Anschrift), ist Ihr Ausweisdokument aktuell. Trotzdem sollten Sie den Adressaufkleber aktualisieren.

Bitte kontaktieren Sie hierzu das Bürgerbüro der Stadt Ansbach:

Alternativbild
Nürnberger Straße 32
91522 Ansbach
Karte anzeigen

Telefon: 0981 51-510
Fax: 0981 51-288
einwohnermeldeamt@ansbach.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Was ist eine Übermittlungssperre und wie kann ich sie beantragen?

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden Daten an andere Behörden und öffentliche Stellen übermittelt. In einigen Fällen können Sie dieser Datenübermittlung widersprechen.

Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen:

Übermittlungssperre für Daten beantragen

Wohnsitzabmeldung

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird oder der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Wegzug möglich. Hierbei ist auch die Adresse im Ausland anzugeben. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z. B. im Zusammenhang mit Wahlen mit dem Bürger Kontakt aufnehmen.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der Meldebehörde, die für die Haupt- oder die Nebenwohnung zuständig ist, erfolgen.