KFZ-Ummeldung bei Umzug
Sie sind innerhalb der Stadt Ansbach umgezogen, dann müssen Sie ebenfalls Ihre neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Sie sind aus einem anderen Zulassungsbezirk zugezogen, dann müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. Hierfür haben Sie mehrere Möglichkeiten!
Wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten möchten:
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- evtl. Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung
- evtl. Prüfbericht über Sicherheitsprüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht
Wenn Sie neue Kennzeichen haben möchten zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief (Falls diese/r bei Ihrer Bank hinterlegt ist, müssen Sie diese anfordern. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 10,20 Euro, um die Zulassungsbescheinigung an Ihre Bank zurückzusenden.)
- Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen)
- SEPA-Mandat
Kosten
Die Gebühr hierfür beträgt in der Regel 24,50 Euro bis 64,70 Euro je nach Aufwand, zuzüglich der Kosten für die Kennzeichen. Im Einzelfall können auch noch höhere Gebühren fällig werden.
Hinweise
Die Beibehaltung Ihres bisherigen Kennzeichens ist nur bei zugelassenen Fahrzeugen und gleichem Fahrzeughalter möglich.
Wenn Sie noch keine EU-Fahrzeugpapiere haben, muss der bisherige Fahrzeugbrief immer mit vorgelegt werden.
Wenn Sie innerhalb von Ansbach umgezogen sind, finden Sie die dafür erforderlichen Unterlagen unter Sonstige Änderungen.