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Sportverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb (Vereinspauschale)

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.

Online-Antrag

Online-Antrag zur Beantragung einer Vereinspauschale.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: ..897abb8ecfebb473863ad549978ffe91

Verfahrensablauf

Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereinspauschale bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.