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Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung

Kurzbeschreibung

Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach):
  • Online-Vormerkung für einen KiTa-Krippenplatz

    Über das Elternportal „mykitaVM“ können Eltern und Erziehungsberechtigte ihr Kind für einen Kindertagesstätten-/ Krippenplatz online vormerken lassen. Dabei kann eine Priorisierung vorgenommen werden, in der Sie benennen können welche Kita Ihre 1. Wahl, 2. Wahl, usw. ist. Diese Vormerkungen sind für mehrere Jahre im Voraus möglich.

Beschreibung

Informieren Sie sich über die in Frage kommenden Einrichtungen und nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die Modalitäten für die Anmeldung; evtl. gibt es eine zentrales (onlinegestütztes) Anmeldeverfahren

Voraussetzungen

Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden. Ein Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern bzw. ärztliches Zeugnis über Immunität oder medizinische Kontraindikation ist zwingend vorgesehen.

Verfahrensablauf

Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Kindertageseinrichtung auf.

Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.

Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.

Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

  • tägliche Betreuungszeit,
  • Betreuungskosten und
  • Kündigungsfristen.

Fristen

Die Fristen sind abhängig von der Einrichtung.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 07.04.2026