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Kommunale Bäder; Verkehrssicherungspflicht

Kurzbeschreibung

Die Betreiber von Bädern müssen dafür sorgen, dass Vorsichtsmaßnahmen und Sicherungen zum Schutz Dritter geschaffen werden.

Beschreibung

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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