Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung
Kurzbeschreibung
Eine kostengünstige Möglichkeit zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs besteht in der sogenannten Selbstwerbung von Holz, auch Selbstwerberholz genannt.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
Stand: 31.10.2019
Stand: 31.10.2019