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Stadtleben in Ansbach (vor der Corona-Pandemie aufgenommen) © Jim Albright

Amt für Soziales

Das Sozialamt der Stadt Ansbach (Amt für Soziales) befindet sich in der Nürnberger Straße 32 im Gebäude des Bürgeramtes. Es ist dem Referat Gesellschaft, Soziales und Schulen zugeordnet. Hauptthemen sind die Grundsicherung für Rentenbezieher, das Wohngeld und Asyl.

Das Sozialamt ist eine Behörde gemäß § 28, Abs. 2 SGB I, die Aufgaben im Bereich der Sozialhilfe erfüllt. Die Sozialhilfe ist durch das Zwölfte Sozialgesetzbuch geregelt. Durch sie soll gemäß dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG ein Mindeststandard eines menschenwürdigen Daseins sichergestellt werden. Dieses Grundprinzip wird ebenfalls ausdrücklich in § 1 Satz 1 SGB XII genannt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales („Sozialamt“) beraten Sie in Fragen der Sozialhilfe und weiteren sozialen Angelegenheiten. Sie helfen allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen finanziellen Mitteln beschaffen können oder die aufgrund besonderer Lebensumstände Unterstützung brauchen. Das Sozialamt kümmert sich um den Lebensunterhalt derer, die zum einen diesen nicht selbst bestreiten können und die zum anderen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters fallen – also nicht (mehr) erwerbsfähig sind und noch keine Rente erhalten.

Hauptsächlich geht es hierbei um die Sicherstellung des Existenzminimums, um Sicherung der Wohnung, u. ä.

Zur Hilfe zum Lebensunterhalt gehören beispielsweise die Kosten für Lebensmittel, Wohnung oder Stromversorgung. Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst u. a. Leistungen bei Krankheit, Behinderung oder Schwangerschaft.

Daneben hilft das für die Sozialhilfe zuständige Amt auch pflegebedürftigen Menschen, soweit die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Eine weitere Aufgabe besteht in der sog. „Netzwerkarbeit", also Beratung und Weitervermittlung zu anderen mit dem Sozialhilfesystem eng verbundenen Stellen, wie dem Jugendamt, der Familienkasse oder dem Jobcenter oder dem Bezirk Mittelfranken, zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte sowie in stationären Einrichtungen (z. B. Pflegeheime).

Die Aufgabengebiete im Einzelnen: