Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung
Zuständigkeit nach Buchstabengruppe
Katharina Klein: Buchstabengruppe (Familienname des Kindes) A - F und J
Ina Matwejev: Buchstabengruppe (Familienname des Kindes) G - I und K - N
Michael Schmidt: Buchstabengruppe (Familienname des Kindes) O - Z
Kurzbeschreibung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 19.12.2019
Stand: 19.12.2019