Betreuungswesen; Behördliche Betreuung
Kurzbeschreibung
Die Betreuungsbehörde kann unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht selbst zum Betreuer bestellt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 13.12.2019
Stand: 13.12.2019