Grundstückseigentümer
Für Auskünfte über Grundstückseigentümer ist das örtliche Grundbuchamt zuständig.
Auskünfte aus dem Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann.
Wichtig: Grundbucheinsicht wird nicht telefonisch gegeben! Grundbuchblatt-Abschriften können nur schriftlich oder per Fax bestellt werden.