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Baustelle, © Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem VEP - Deckblatt 1 zum Bebauungsplan Nr. B 17 »für einen Teilbereich im Ortsteil Wallersdorf«

Der Stadtrat hat mit Sitzung vom 24.10.2023 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem VEP – Deckblatt 1 zum B 17 beschlossen.

Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Im Zuge dessen wird der Flächennutzungsplan berichtigt (gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Baurecht für ein Wohnbauvorhaben für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage im Ortsteil Wallersdorf.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 1246/9 der Gemarkung Brodswinden.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan sowie der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wurde in der Stadtratssitzung vom 24.10.2023 gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung fand im Zeitraum von Dienstag, 27.11.2023 bis einschließlich Freitag, 29.12.2023 statt.

Im Zeitraum vom Montag, den 15.04.2024 bis einschließlich Freitag, den 17.05.2024 findet die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB statt.

In dieser Zeit können zu den Planungen Stellungnahmen, Anmerkungen und Einwendungen hervorgebracht werden. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, sowie telefonisch unter 0981/51-5971 oder per E-Mail an stadtentwicklungsamt@ansbach.de.