Bauplatz sucht Hausarzt
Um einer etwaigen Unterversorgung mit Allgemeinärzten entgegenzutreten, schlägt die Stadt Ansbach nun einen neuen Weg ein: Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28. März 2023 beschlossen, zwei Grundstücke im Baugebiet „Brandlesweg“ im Stadtteil Hennenbach exklusiv an sich in Ansbach neu niederlassende Allgemein- beziehungsweise Hausärzte zu vergeben.
Die beiden südöstlichen Baugrundstücke Dora-Hitz-Straße 1 und 3 sollen während eines Zeitraumes von fünf Jahren (bis 31. Dezember 2028) niederlassungswilligen Haus-/Allgemeinärzten (mit entsprechendem Nachweis) angeboten werden.
Die wichtigsten Zahlen zu den Grundstücken
Das Grundstück Flurstück-Nr. 28/5 Gemarkung Hennenbach, Dora-Hitz-Straße 1, umfasst 771 m². Der Kaufpreis wurde auf 330,00 €/m² zuzüglich der Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag in Höhe von 55,00 €/m² sowie den Kanalherstellungsbeitrag in Höhe von 2,17 €/m² festgesetzt, sofern keine Bebauung mit einem Doppelhaus erfolgt. In diesem Falle wird der Quadratmeterpreis für Grund und Boden um 10,00 € auf 320,00 € reduziert.
Das Grundstück Flurstück-Nr. 28/6 Gemarkung Hennenbach, Dora-Hitz-Straße 3, umfasst 973 m². Für diesen Bauplatz wurde der Kaufpreis auf 340,00 €/m² zuzüglich der Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag in Höhe von 55,00 €/m² sowie den Kanalherstellungsbeitrag in Höhe von 2,17 €/m² beim Bau eines Einzelhauses beschlossen. Unter der Voraussetzung, dass ein Doppelhaus gebaut wird, verringert sich der Quadratmeterpreis um 20,00 € auf ebenfalls 320,00 €.
Diese Kaufpreisfestlegung hat bis zum Ablauf des 31.12.2028 Bestand. Anschließend soll, so sich keine Vergabe in diesem Sektor eingestellt hat, eine Neuausschreibung der Parzellen mit gegebenenfalls angepassten Kaufpreisen beraten werden.
Die Anschlüsse für Wasser, Gas, Strom und Glasfasererschließung sind mit der Stadtwerke Ansbach GmbH abzurechnen.
Voraussetzung für die Parzellen
Als Voraussetzung für die Zuteilung dieser Bauparzellen soll beim Verkauf von Baugrundstücken die weitere Verpflichtung eingegangen werden, im Stadtgebiet für mindestens 84 Monate eine Praxis beziehungsweise Niederlassung aufrechtzuerhalten. Begründete Ausnahmen können jedoch mit einem Beschluss des Stadtrates ermöglicht werden.
Die grundsätzlichen Bedingungen der Stadt Ansbach beim Verkauf von Baugrundstücken werden für die Verkäufe dieser beiden Bauplätze entsprechend ergänzt.
Interessierte Haus-/Allgemeinärzte werden im Liegenschaftsamt gerne beraten.