Jagdschein und Falknerjagdschein; Beantragung
Kurzbeschreibung
Der Jagdschein dokumentiert die grundsätzliche Berechtigung zur Jagdausübung. Die Jagd mit Greifen oder Falken erfordert einen Falknerjagdschein.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
Stand: 12.12.2019
Stand: 12.12.2019
Erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original
- Lichtbild
Größe 6 mal 4 cm - Schriftlicher Nachweis des Versicherers über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung
aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) ergeben