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Wahlen

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie aktuelle Informationen und können die Ergebnisse der letzten Wahlen und Abstimmungen abrufen.

Europawahl 

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. 

Wahlberechtigt bei der Europawahl sind alle deutschen Staatsangehörigen und alle Unionsbürgerinnen und -bürger, die

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union leben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Alle wahlberechtigten Ansbacherinnen und Ansbacher erhalten hierzu einen Wahlbenachrichtigungsbrief per Post zugestellt. Auf diesem ist das Wahllokal vermerkt, in dem man seine Stimme - unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments - abgeben kann. Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief können auch Briefwahlunterlagen angefordert werden. Zur elektronischen Beantragung ist ebenso ein QR-Code oder alternativ der entsprechende Link aufgedruckt. Auch ist dem Wahlbenachrichtigungsbrief zu entnehmen, ob der Wahlraum barrierefrei ist.

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bis spätestens 19. Mai 2024.

Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden (bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der Stadt Ansbach wieder eingetroffen sein müssen):

  1. persönlich im Wahlamt (Sachgebiet Pass-, Ausweis-, Fund- und Melderecht, Wahlen, Nürnberger Straße 32), am Wahlschalter möglichst unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes und (zwingend) eines amtlichen Ausweisdokuments (bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr)
  2. schriftlich per Post; den rückseitigen Antrag des Benachrichtigungsbriefes dazu ausfüllen und persönlich unterschreiben. Briefe bitte freimachen, Anschrift: Stadt Ansbach, Wahlamt, Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach (bitte achten Sie bei der Beantragung darauf, dass die Post die Unterlagen noch zustellen kann)
  3. elektronisch: mittels aufgedrucktem QR-Code oder hier online über den Bürgerservice der Stadt Ansbach. Sie benötigen die dort enthaltenen Daten. Bitte geben Sie Ihre Daten genauso ein, wie diese auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt sind (bis 3. Juni, 23:59 Uhr).

Eine telefonische Antragstellung auf Zusendung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.

Die Urnenwahl selbst findet am Sonntag, den 9. Juni 2024 statt.

Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der Telefonnummer 0981/51-432 zu erreichen.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8 bis 13 Uhr
Mittwoch 8 bis 13 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
Freitag, 7. Juni 2024: 8 bis 18 Uhr

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können auch noch am Wahltag bis 15 Uhr Wahlscheinanträge entgegengenommen werden.